Geburtstagslisten haben in einem Unternehmen den Zweck, jedem Mitarbeiter ebenbürtige Aufmerksamkeit in Form von Gratulation und Geschenken von Kollegen und der Geschäftsführung zukommen zu lassen. Gesellschaftlich anerkannt und auch jahrelang zelebriert. Es ist eine Form der Wertschätzung. Damit die Info möglichst alle erreicht, gibt es Geburtstagslisten in Form einer Excel-Liste, auf die jeder zugreifen kann oder eine handschriftlich geführte Liste.
Aber auch bei solch gut gemeinten Aktionen ist Vorsicht geboten, denn auch ein Geburtsdatum ist eine personenbezogene Angabe zu einem Mitarbeiter und somit zu schützen. Es muss eine Rechtsgrundlage gegeben sein, warum die Daten in einem Unternehmen verarbeitet werden. Dies gilt auch, wenn nur der Monat und Tag angegeben sind, also das Geburtsjahr weggelassen wird.
Aus rechtlicher Sicht werden wohl bei einer Interessenabwägung die des Mitarbeiters überwiegen; nämlich der Schutz seiner personenbezogenen Daten.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Geburtstagsliste gern beibehalten möchten, empfehlen wir Ihnen, sich die Einwilligungen der Arbeitnehmer zur Veröffentlichung dieser personenbezogenen Daten zu holen. Sie können auch eine Liste rumgehen lassen, in der jeder selbst entscheiden kann, ob er sein Geburtsdatum eintragen möchte oder nicht.
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