Die Übernahme eines Mandats als externer IT-Sicherheitsbeauftragter (ISB) ist weit mehr als der Abschluss eines bloßen Dienstleistungsvertrages; es ist der Beginn einer tiefgreifenden Vertrauensbeziehung, die für das Kundenunternehmen existenzielle Bedeutung haben kann. Um diese Rolle effektiv und rechtssicher auszufüllen, muss sich der Experte bereits im Vorfeld intensiv mit dem Dreiklang aus Pflichten, Rechten und Haftungsfragen auseinandersetzen. Nur durch eine präzise Klärung dieser Parameter lässt sich sicherstellen, dass die Sicherheitsebene des Unternehmens gestärkt wird, ohne dass der ISB unkalkulierbare persönliche Risiken eingeht.

Die Sicherheit von persönlichen Daten ist Grundlage für Vertrauen
Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht die Definition der Pflichten.
Hier muss sich ein externer ISB fragen, welche Erwartungshaltung die Geschäftsführung des Kunden tatsächlich hegt. Geht es um den Aufbau eines umfassenden Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach internationalen Standards wie der ISO 27001, oder wird lediglich eine punktuelle Beratung bei IT-Projekten gewünscht?
Ein kritischer Punkt ist hierbei die Abgrenzung zwischen strategischer Beratung und operativer Umsetzung.
Der ISB muss sicherstellen, dass seine Pflicht zur Überwachung und Beratung nicht schleichend in eine operative Tätigkeit übergeht, bei der er selbst Sicherheitsmaßnahmen implementiert, die er später objektiv kontrollieren soll.
Eine klare Definition der Berichtswege und der Häufigkeit von Statusberichten gehört dabei ebenso zum Pflichtenheft wie die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung, um der dynamischen Bedrohungslage im Cyberraum gerecht zu werden.
Damit diese Pflichten nicht ins Leere laufen, ist die Einräumung weitreichender Rechte unerlässlich. Ein externer ISB sollte sich vorab die Frage stellen, ob das Unternehmen bereit ist, ihm die notwendige Autorität zu verleihen. Ein wirksames Sicherheitsmanagement erfordert uneingeschränkte Informations- und Einsichtsrechte in alle relevanten Geschäftsprozesse und IT-Systeme.
Zudem muss vertraglich fixiert sein, dass auch der externe ISB direkt an die Geschäftsleitung berichtet.
Ohne dieses Recht auf direkten Zugang besteht die Gefahr, dass Sicherheitsbedenken in den Hierarchien der IT-Abteilung gefiltert werden oder untergehen. Der externe ISB muss sich also vergewissern, dass er als unabhängige Instanz wahrgenommen wird, die bei kritischen Fehlentwicklungen ein Eskalationsrecht besitzt, das über rein administrative Kanäle hinausgeht.
Eng verknüpft mit der Ausübung dieser Rechte ist das komplexe Feld der Haftung. Ein externer Dienstleister sieht sich hier anderen Risiken ausgesetzt als ein interner Mitarbeiter. Die zentrale Frage lautet: Wo endet die Beratungshaftung und wo beginnt die unternehmerische Verantwortung?
Ein externer ISB sollte darauf bestehen, dass die Letztverantwortung für die Akzeptanz von Restrisiken ausdrücklich bei der Geschäftsführung des Kunden verbleibt.
Er berät auf Basis des aktuellen Stands der Technik, kann jedoch keine Garantie für die absolute Abwesenheit von Sicherheitsvorfällen geben. Daher ist es für den Experten essenziell, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit vertraglich zu begrenzen und sicherzustellen, dass das Mandat durch eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Nur wenn die Grenzen der Verantwortlichkeit transparent gezogen sind, kann ein externer ISB seine Rolle frei von der Angst vor existenzbedrohenden Regressansprüchen ausüben.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die erfolgreiche Tätigkeit als externer IT-Sicherheitsbeauftragter eine akribische Vorbereitung erfordert, die weit über technisches Know-how hinausgeht. Indem er seine Pflichten präzise definiert, seine Rechte als unabhängiger Kontrolleur einfordert und seine Haftungsrisiken rechtssicher abfedert, schafft er das Fundament für eine professionelle Zusammenarbeit. Nur wer diese Fragen vorab klärt, kann seinem Kunden als echter Partner zur Seite stehen und die Informationssicherheit nachhaltig auf ein professionelles Niveau heben.