Ab Januar 2018 ermöglicht eine neue EU-Richtlinie Unternehmen einen ständigen Blick auf unsere Konten.

Wie das? Die Zweite Zahlungsdienstrichtline (PSD II) wird es Unternehmen künftig ermöglichen, Konteninformationsdienste anzubieten, damit Händler sowie Kunden eine schnellere Kaufabwicklung tätigen können.

Das klingt soweit gut. Ein weiterer Aspekt ist die Förderung und Weiterentwicklung der Internet- und Mobiltelefonzahlungen. Dabei ordnen sich sogenannte Zahlungsdiensteauslöser – Dienste zwischen Händler und Bank und ermöglichen elektronische Zahlungen ohne Kreditkarte.

Wie das geht? Der Käufer übergibt dem Drittanbieter seine Zugangsdaten, also PIN und TAN, um Überweisungen vom Bankkonto des Käufers auf ein Konto des Verkäufers durchzuführen.

Banken äußern starke Kritik, werden doch somit hochsensible Daten freigegeben und dem Internet-Betrug mehr Spielraum. Darüber hinaus werden die Banken auch verpflichtet, einen Transfer durch einen Dritten wie einen durch den Kontoinhaber durchgeführten zu bearbeiten.

Vor- und Nachteile muss letztendlich der Verbraucher abwägen und entscheiden.

Weitere detaillierte Infos können dem umfangreichen Beitrag auf konto.org entnommen werden!

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