Im Juli 2015 wurden das neue IT-Sicherheitsgesetz und die BSI-Kritisverordnung verabschiedet, die Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichtet.

Bisher betraf das nur Unternehmen aus den Sektoren Strom, Wasser, Finanzen und Ernährung. Ende Mai 2017 wurde dies für die Bereiche Versicherungen, Gesundheit, Transport und Verkehr erweitert.

Weitere Details und wichtige Angaben dazu erhalten Sie hier sowie im Bundesanzeiger.

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